PROPOSITIONEN

Internationaler Wettbewerb und Kunstfestival „FESTIVALBRÜCKEN VON PARIS“

DIE PROPOSITIONEN:

Organisatorische Anforderungen:
Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs obliegt dem Organisationskomitee. Die Reihung der Auftritte wird vom Komitee vorher bestimmt, die Auftritte werden sowohl blockweise als auch in Einzelnummern durchgeführt.
Teilnehmer des „FESTIVALBRÜCKEN VON PARIS“:
Zur Teilnahme am Festival sind Einzelpersonen und kreative Gruppen junger Künstler im Alter 6 bis 26 Jahren aus allen Ländern Europas eingeladen.

Das Programm des Wettbewerbs Festivals ist in fünf Altersgruppen unterteilt:

– 6 bis 8 Jahren,

– 9 bis 12 Jahren,

– 13 bis 15 Jahren,

– 16 bis 18 Jahren,

– 19 bis 26 Jahren

Die Alterskategorien können sich je nach erhaltenen Bewerbungen ändern.

In jeder Alterskategorie können bis zu 30% der Teilnehmer einer Gruppe jünger oder älter als das angegebene Alter sein. Es ist möglich, dass beispielsweise in der jüngsten Altersgruppe bis zu 30% der Teilnehmer jünger als 8 Jahre und älter als 14 Jahre ist.

Wettbewerbssparten:
1. INSTRUMENTALDARBIETUNGEN: Klassik, Schlager, Folklore, Jazz (Solo auf verschiedenen Instrumenten, Ensembles, Orchester)
Instrumentalisten (Solisten, Duetts, Ensembles) stellen zwei Musiknummern in verschiedenen Stilen von insgesamt max. 7 Minuten dar.
2. GESANG: Klassik, Volkslieder, Schlager, Folklore, Jazz, Chor, Show (Solo, Duett, Trio, Ensemble, Gruppe, Chor)
Vokalisten (Solisten, Duetts, Ensembles) stellen zwei Musiknummern in verschiedenen Stilen von insgesamt max. 7 Minuten dar.
3. TANZ: Ballett, Volkstanz, Bühnentanz, Klassischer Tanz, Modern, Modern-Jazz, Performance, Break-Dance, Kindertanz, Sporttanz (Solo und Gruppen)
Einzeltänzer bieten zwei Stück in einer Sparte mit Gesamtdauer des Auftrittes in einer Sparte – 5 Minuten, Tanzgruppen bieten drei Stück in einer Sparte mit Gesamtdauer des Auftrittes in einer Sparte – 10 Minuten maximal.
4. THEATERVORFÜHRUNGEN: Schauspiel, Theaterstück, Miniaturen, Teile aus Bühnenwerken, Puppentheater, Rezitation, usw.)
Dauer von maximal 10 Minuten.
Für REZITATION – Dauer von maximal 6 Minuten.
5. FOLKLORE
Dauer von maximal 10 Minuten.
6. MODE UND DESIGN (Modenschau)
Dauer von maximal 10 Minuten.
7. AKROBATIK UND ZIRKUS
Dauer von maximal 10 Minuten.
8. KUNSTHANDWERK
In der Sparte Kunsthandwerk werden im Wettbewerbsprogramm eigene Werke zu 4 Stück bewertet. Jede Art von Arbeitstechniken ist zugelassen. Für den Wettbewerb können Arbeiten von mindestens 20*30 cm (für Maler), im Passepartout eingereicht werden. Es müssen Vor- und Zuname sowie das Alter des Autors, sowie auch der Name des Lehrers angebracht sein.

Technische Anforderungen:
1. Tonaufnahmen können auf CD vorgestellt werden.
2. Jede Tonaufnahme muss auf einem einzelnen Tonträger mit der Bezeichnung des Titels des Werkes, der Gruppe (Name des Interpreten) und Dauer des Werkes versehen werden.
3. Werke werden beim Wettbewerb nur mit Instrumental-Aufnahme (Halb-Playback) gespielt (Back-Vokal ist nur bei Refrain zugelassen). Auftritt der Sänger mit Voll-Playback ist beim Wettbewerb nicht zugelassen.
4. Das Organisationskomitee hat das Recht, die Audio- und Videoaufnahmen, Druckproduktion oder jede andere Art der Produktion zu verwenden und weiter zu geben (ohne Honorarauszahlung an die Teilnehmer oder Gäste des Wettbewerbs), die während des Wettbewerbs und danach erstellt wurden.
5. Für Artikelpublikationen über Gruppen (Solisten) auf der Informationsseite des Festivals und für die Vorbereitung der Werbeplakate für das Festival ist ein Informationsblatt erforderlich, auf dem der Werdegang der Künstler, zusätzliche Angaben aus dem Leben der Gruppe (des Solisten) beschrieben wird, sowie zwei Farbfotos abgebildet sind (per Email übertragen).
6. Die Teilnehmer haben das Recht auf die Werbung ihres Sponsors. Dafür sendet der Teilnehmer den Logotyp seines Sponsoren zu (falls vorhanden), den Firmennamen, den Vor-, und Zuname des Leiters.
7. Das Organisationskomitee behält sich das Recht vor, Fragen, die bei den gegenwärtigen Bedingungen nicht erwähnt sind, zu entscheiden.

Wertungskriterien der Darbietungen:
Die Teilnehmer werden in jeder Sparte, in jeder Altersgruppe bewertet.

Wertungskriterien der Instrumentaldarbietungen:
– Leistung und Technik der Darbietung;
– Originalität;
– Zusammenstellung und Entsprechung des Repertoires dem Alter des Darstellers;
– künstlerischer Ausdruck.

Wertungskriterien der Tanznummern:
– Leistung und Bewegungstechnik
– Zusammenstellung der Nummer;
– Entsprechung des Repertoires dem Alter des Darstellers;
– Bühnenwirksamkeit (Ausdruck, Kostüm, Requisiten, Art der Darbietung);
– Zusammenstellung des Musik- und Choreographiematerials;
– künstlerischer Ausdruck, Entfaltung der künstlerischen Gestalt

Wertungskriterien des Gesangs:
– Ausbildungsniveau (Taktgefühl, Fähigkeit mit dem Mikrophon umzugehen)
– Entsprechung des Repertoires dem Alter sowie Fähigkeiten des Darstellers;
– Bewegungsart und szenische Bewegung;
– Intonationsreinheit und Klangqualität;
– Klangfarbe und Stimmkraft;
– Komplexität des Repertoires;
– darstellerische Leistung

Wertungskriterien der Theater- und Kostümgruppen (sind nicht in Altersgruppen geteilt):
– szenische Bewegung;
– das Repertoires dem Alter entsprechend;
– Bühnenwirksamkeit (Ausdruck, Kostüm, Darstellungsart);
– Musikbegleitung;
– Originalität der Kostüme.

Wertungskriterien des Kunsthandwerks:
– Leistung und Technik der Darstellung;
– Originalität;
– Beherrschung des Materials.

Prämierung:
Alle Wettbewerbsteilnehmer werden mit Preisen und Diplomen ausgezeichnet.
An die Gewinner des 1., 2. und 3. Platzes jeder Altersgruppe werden Pokale und Diplome verliehen.
Der Sieger des Publikumspreises erhält ein Diplom und einen Pokal. Der absolute Sieger des Wettbewerbs wird mit einem Grand Prix und einem Diplom Grand Prix ausgezeichnet.

Zusätzlich für die Leiter der Gruppen, je nach Niveau des vorgeführten Stücks, sind Sonderauszeichnungen möglich: „Für die beste Choreographie“, „Bester Choreograph“, „Bester Lehrende“, „Für die Wahrung nationaler Kulturtraditionen“.

Zahlungsbedingungen für die Teilnahme am Grand Festival (zwei Wettbewerben):
35 Euro pro Teilnehmer und pro Sparte einer Gruppe
50 Euro pro Solisten und pro Sparte.
Bei Teilnahme an 2 oder mehr Sparten – Zuzahlung von 15 Euro pro Teilnehmer einer Gruppe und 20 Euro pro Solisten pro zusätzliche Sparte.